Schuldnerberatung
In sehr vielen Fällen heißt dies nur Vorbereitung und Antragstellung im Insolvenzverfahren.
Es gibt aber durchaus Fälle, in denen ein Insolvenzverfahren vermieden werden kann.
Hier möchten wir keine falschen Hoffnungen wecken. An manchen Stellen in diesem Netz wird versprochen, die Schulden könnten durch
Verhandlungen mit den Gläubigern unproblematisch auf die Hälfte oder noch weniger reduziert werden. So einfach ist es selbstverständlich nicht. Aber es besteht - wenn auch nicht sehr oft - die
Möglichkeit durch Verhandlung mit den Gläubigern entweder einer Ratenreduzierung oder auch einen Teilverzicht zu bewirken.
Hierzu muss die individuelle Situation genau durchleuchtet und dann nach einer Lösung gesucht werden.
Ganz allgemein gilt: Je früher Sie sich um fachkundige Beratung kümmern, desto größer ist der Verhandlungsspielraum und umso besser sind
die Chancen einer Einigung.