Familienrecht
Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich scheiden zu lassen – und scheuen sich noch vor den
Konsequenzen:
Umso wichtiger, in diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten einen ausgewiesenen Fachmann zur Seite zu haben, der die gesetzlichen Regelungen und
Möglichkeiten umfassend und verständlich erklärt und sich Zeit für Ihre Probleme nimmt.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von Einzelfallentscheidungen des maßgebenden Oberlandesgerichts geprägt, so dass die detaillierte Kenntnis der jeweiligen
Rechtssprechung unerlässlich ist. Das Familienrecht stellt zudem hohe Ansprüche an psychologisches und taktisches Geschick. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung finden Sie in unserer Kanzlei den
Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.
Schwerpunkte:
• nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Eheverträge
• Scheidung
• Trennungsfolgenvereinbarungen
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Unterhalt für Ehegatten, minderjährige und volljährige Kinder
• elterliche Sorge
• Umgang (Besuchsrecht)
• Zugewinnausgleich
• Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben)
• Hausrat und Ehewohnung
• Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
• Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils eines nichtehelichen Kindes
• Vaterschaftsrecht
• Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern)
• Großelternunterhalt (Ansprüche von Kindern gegenüber ihren Großeltern)
Das Familienrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Neben den finanziellen und güterrechtlichen
Verhältnissen zwischen den Eheleuten spielt vor allem der Umgang und die Sorge mit und für die Kinder eine sehr große Rolle. Ansprüche von Eltern und Schwiegereltern sowie Ansprüche Dritter, seien es
nun Banken, Vermieter oder andere, kommen hinzu. Auch diese Rechtsverhältnisse müssen nicht nur gegenüber den Dritten, sondern auch im Verhältnis zwischen den Eheleuten einer Regelung zugeführt
werden.
Hinzu kommt sehr häufig die emotional sehr angespannte Situation der Beteiligten. Eine Scheidung mag gesellschaftlich gesehen inzwischen
vollkommen normal sein; das heißt aber nicht, dass sie auch für den jeweils Betroffenen normal ist. In der Regel ist man die Ehe eingegangen, um verheiratet zu bleiben. Die Tatsache, dass sich an
dieser grundsätzlichen Entscheidung etwas ändert, ist schwierig genug. Hinzu treten die vielfältigen maßgeblichen Veränderungen der Lebensumstände - sei es in persönlicher oder finanzieller Hinsicht
- die mit der Trennnung verbunden sind. Von den Verletzungen, die die Seele unter Umständen davon getragen hat, ganz zu schweigen.
Unter Bezugnahme all dieser Gesichtspunkte ist das Familienrecht ein Gebiet, dass mit rechtlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und
Geduld behandelt werden muss, um die Schäden - mit der eine Scheidung immer einhergeht - so gering als möglich zu halten.