Anwaltskanzlei Jersch & Kaul - Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bürogemeinschaft
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Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor.

Kostensicherheit vor Mandatsübernahme
Wir sind der Ansicht, dass vor der Übertragung des Mandats sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt größtmögliche Kostentransparenz bestehen sollte, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht durch die Sorge des Mandanten beeinträchtigt wird, am Ende des Mandats mit Anwaltskosten in nicht kalkulierbarer Höhe konfrontiert zu werden. Sprechen Sie mit uns, wir erörtern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung. Wir wägen mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozessrisiko ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.

Erstberatung
Die Kosten der anwaltlichen Erstberatung für Verbraucher betragen in der Regel € 190,00 netto. In vielen Fällen werden auch diese Kosten bereits von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Fragen Sie uns, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen werden?


Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der  entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Deckungsanfragen und Kostenübernahmeanfragen können so schnell und unproblematisch geklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden.
Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns  an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!

Kostenübernahme durch die Gegenseite
In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muss zum Beispiel im Falle des Verzuges mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung Ihr Gegner unsere Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwälte

Jersch & Kaul
Limburger Str. 34
35781 Weilburg

Kontakt

Tel.: (06471) 912 63 - 0

Fax: (06471) 912 63-11

email:

info@anwalt-weilburg.de

 

 

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